Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 28.09.2000 - 10 W 54/00   

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OLG Düsseldorf, 28.09.2000 - 10 W 54/00 (https://dejure.org/2000,2883)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28.09.2000 - 10 W 54/00 (https://dejure.org/2000,2883)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28. September 2000 - 10 W 54/00 (https://dejure.org/2000,2883)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 196 Abs. 1 Nr. 15; 209 Abs. 2 Nr. 5; KostO §§ 154 Abs. 2; 156
    Anforderungen an formell ordnungsgemäße Kostenrechnung

  • Judicialis

    BGB § 196 Abs. 1 Nr. 15; ; BGB § 209 Abs. 2 Nr. 5; ; KostO § 154 Abs. 2; ; KostO § 156

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Fehlerhafte Kostenrechnung des Notars; Zitiergebot; Ordnungsgemäße Bezeichnung der Auslagen; Teilunwirksamkeit; Formunwirksamkeit der notariellen Rechnung; Verfahrensfehler; Gemeinsame Kostenrechnung; Verjährung der notariellen Kostenforderung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Anforderungen an die Berechnung der Notarkosten; Unterbrechung der Verjährung von Ansprüchen eines Notars durch Vollstreckung einer formunwirksamen Kostennote

Verfahrensgang

  • LG Duisburg - 21 T 158/99
  • OLG Düsseldorf, 28.09.2000 - 10 W 54/00

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 216 (Ls.)
  • MDR 2001, 175
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamm, 09.11.1992 - 15 W 66/92
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.09.2000 - 10 W 54/00
    Diese zwingt den Notar neben einer kurzen Bezeichnung der jeweiligen Auslagen weiterhin zu einer Angabe der konkret einschlägigen Kostenvorschrift (Korintenberg/Lappe/Bengel/Reimann a.a.O., § 154, Rdnr. 8; Rohs/Wedewer a.a.O., § 154, Rdnr. 14; Göttlich/Mümmler, Kommentar zur KO, 12. Aufl., Stichwort "Kostenberechnung", Anm. 2.23, Seite 727; BayObLG JurBüro 1986, 430 und JurBüro 1994, 914; OLG Hamm JurBüro 1993, 308 und JurBüro 1997, 100).

    Mögen die Auslagenpositionen regelmäßig nur einen kleinen Teil der insgesamt berechneten Kosten ausmachen, so hat es der Notar doch in der Hand, die Rechtsfolge der formellen Unwirksamkeit durch die Aufstellung einer in jeder Hinsicht formell ordnungsgemäßen Kostenberechnung zu vermeiden (OLG Hamm JurBüro 1993, 308).

    Dem steht entgegen, daß in der Literatur und in der obergerichtlichen Rechtsprechung einhellig die Auffassung vertreten wird, daß eine ungenügende Bezeichnung auch bei den Auslagenpositionen zur Formunwirksamkeit der Kostenberechnung insgesamt führt (OLG Hamm JurBüro 1993, 308 mit Hinweis auf BayObLG JurBüro 1984, 914 und weiteren Rechtsprechungsnachweisen; vgl. im übrigen die Schrifttums- und Rechtsprechungsnachweise zu 2a) aa)).

    Die mit einer solchen Handhabung verbundenen Komplikationen gilt es zu vermeiden (Robs/Wedewer a.a.O., § 154, Rdnr. 18; OLG Hamm JurBüro 1993, 308).

  • OLG Düsseldorf, 03.06.1983 - 10 W 55/83

    Zitiergebot in der Kostenrechnung des Notars

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.09.2000 - 10 W 54/00
    Bereits für die frühere Fassung dieser Vorschrift hatte der Senat in Übereinstimmung mit der herrschenden Meinung in der Rechtsprechung und Literatur die Auffassung vertreten, daß das Zitiergebot sehr genau einzuhalten sei (Beschluß vom 3. Juni 1983, Aktenzeichen 10 W 55/83 veröffentlicht in DNotZ 1984, 649).

    Danach ist, wenn ein Paragraph mehrere Gebührentatbestände aufweist, auch in Bezug auf die Auslagen der einschlägige Tatbestand nach den maßgebenden Absätzen und weiteren Untergliederungen genau anzugeben (Senat Beschluß vom 3. Juni 1983, Aktenzeichen 10 W 55/83, veröffentlicht in DNotZ 1984, 649).

  • OLG Hamm, 19.06.1996 - 15 W 188/96
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.09.2000 - 10 W 54/00
    Diese zwingt den Notar neben einer kurzen Bezeichnung der jeweiligen Auslagen weiterhin zu einer Angabe der konkret einschlägigen Kostenvorschrift (Korintenberg/Lappe/Bengel/Reimann a.a.O., § 154, Rdnr. 8; Rohs/Wedewer a.a.O., § 154, Rdnr. 14; Göttlich/Mümmler, Kommentar zur KO, 12. Aufl., Stichwort "Kostenberechnung", Anm. 2.23, Seite 727; BayObLG JurBüro 1986, 430 und JurBüro 1994, 914; OLG Hamm JurBüro 1993, 308 und JurBüro 1997, 100).
  • OLG Düsseldorf, 18.03.1993 - 10 W 102/92
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.09.2000 - 10 W 54/00
    Auch nach der Rechtsprechung des Senats ist der Kostenschuldner an der erfolgreichen Geltendmachung der Verjährungseinrede gehindert, wenn der Notar im einzelnen angibt, welches konkrete - möglicherweise unabsichtliche - Verhalten des Kostenschuldners ihn dazu veranlaßt hat, die Verjährungsfrist verstreichen zu lassen (Beschluß vom 18. März 1993, Aktenzeichen 10 W 102/92, veröffentlicht in JurBüro 1994, 164 sowie in OLGR-Düsseldorf 1994, 164).
  • BGH, 25.10.2005 - V ZB 121/05

    Unterbrechung der Verjährung von Kostenforderungen eines Notars durch Stundung

    Es sieht sich daran aber unter anderem durch den Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 28. September 2000 (OLGR 2001, 146 ff.) gehindert und hat deshalb die Sache dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung über die weitere Beschwerde vorgelegt.

    Demgegenüber vertritt das Oberlandesgericht Düsseldorf (OLGR 2001, 146, 150) die Auffassung, dass eine Unterbrechungswirkung auf Grund einer Stundung nur eintritt, wenn dem Schuldner eine dem § 154 KostO entsprechende Berechnung zugegangen ist.

    Unabhängig davon, wie genau (nach Absätzen und Sätzen) die einschlägigen Gebührenvorschriften benannt sein müssen (dazu OLG Düsseldorf OLGR 2001, 146, 147; KG, JurBüro 1997, 98), führt die Nichtangabe des § 36 Abs. 2 KostO dazu, dass eine dem § 154 Abs. 2 KostO entsprechende Gebührenberechnung nicht vorliegt, weil es sich hierbei um eine zentrale Norm für die Auslösung des Gebührenanspruchs handelt.

  • BGH, 13.05.2015 - V ZB 196/13

    Notarkosten: Verjährung des Vergütungsanspruchs bei nicht formgerechter

    Denn es stellte einen Wertungswiderspruch dar, es dem Notar einerseits zu verwehren, mittels einer Zahlungsaufforderung oder Stundung aufgrund einer den Anforderungen des § 154 Abs. 2 KostO nicht entsprechenden Kostenrechnung den Neubeginn der Verjährung herbeizuführen, ihm jedoch andererseits die Möglichkeit einzuräumen, einen solchen Neubeginn durch die Beantragung und anschließende Durchführung einer Vollstreckungshandlung aufgrund einer solchen Kostenrechnung - versehen mit einer von ihm erteilten Vollstreckungsklausel - zu erreichen (im Ergebnis ebenso OLG Hamm, OLGR 2003, 190, 191; OLG Düsseldorf, OLGR 2001, 146, 150; Bengel/Tiedtke in Korintenberg/Lappe/Bengel/Reimann, Kostenordnung, 18. Aufl., § 154a Rn. 14; Rohs/Wedewer, Kostenordnung, Stand Juni 2013, § 155 Rn. 2 und § 156 Rn. 13; Tiedtke, ZNotP 2004, 166, 167; Tiedtke/ Heitzer/Strauß, Streifzug durch die Kostenordnung, 9. Aufl., Rn. 744; siehe auch BT-Drucks. 17/11471 (neu) S. 158).
  • OLG Hamm, 02.09.2004 - 15 W 456/03

    Formelle Anforderungen an die Bezeichnung der Auslagenpositionen in einer

    3 Z 22/80">BayObLGZ 1981, 348, 351; BayObLGR 2004, 183, 184; Senat JurBüro 1993, 308; FGPrax 1998, 152; NJW-RR 2000, 366; OLG Düsseldorf OLGR 2001, 146, 149; OLG Zweibrücken DNotZ 1987, 188, 189; OLG Brandenburg DNotZ 1997, 248, 249; OLG Oldenburg NdsRpfl.

    Voraussetzung einer solchen verjährungsrelevanten Zahlungsaufforderung ist nach einhelliger Auffassung die vorherige oder gleichzeitige Übersendung einer formwirksamen Kostenrechnung (vgl. BayObLG BayObLGR 2004, 183f; KG KGR 1998, 53; OLG Schleswig DNotZ 1996, 474, 475; OLG Düsseldorf OLGR 2001, 146).

    Auch das OLG Düsseldorf (vgl. OLGR 2001, 146, 148) lässt im Rahmen des § 154 Abs. 2 KostO im Einzelfall Ausnahmen von dem Gebot einer genauen Zitierung der Untergliederungen der Auslagenersatzvorschriften zu.

  • BGH, 14.12.2006 - V ZB 115/06

    Anforderungen an die Bezeichnung der Auslagen in der Kostenberechnung

    Hierzu wird es in Rechtsprechung und Literatur teilweise für notwendig erachtet, dass nicht nur der jeweilige Paragraph der angewendeten Vorschrift der Kostenordnung angegeben wird, sondern auch deren maßgeblicher Absatz und eine Gliederungsnummer, soweit die Vorschrift in dieser Weise gegliedert ist und mehrere Gebührentatbestände enthält (OLG Köln JurBüro 1982, 1876, 1877; OLG Düsseldorf JurBüro 1983, 1244, 1245; OLG Zweibrücken MDR 1986, 1038; OLG Hamm MDR 1992, 716; JurBüro 1997, 100; OLG Brandenburg DNotZ 1997, 248, 249; OLG Düsseldorf RNotZ 2001, 174, 175; LG Hannover JurBüro 1995, 102 m. Anm. Mümmler; Schmidt, FGPrax 1996, 41; a.M. KG DNotZ 1974, 505, 506; OLG Düsseldorf JurBüro 1975, 810, 811; OLG Braunschweig MDR 1976, 411, 412; OLG Hamm FGPrax 2005, 45, 46; Delp, JurBüro 1976, 733, 734).
  • OLG Hamm, 05.02.2007 - 15 W 161/06

    Anrechnung der Entwurfs- auf die Beurkundungsgebühr; Formelle Anforderungen an

    3 Z 22/80">BayObLGZ 1981, 348, 351; BayObLGR 2004, 183, 184; Senat JurBüro 1993, 308; NJW-RR 2000, 366; FGPrax 2005, 45; OLG Düsseldorf OLGR 2001, 146, 149; OLG Zweibrücken DNotZ 1987, 188, 189; OLG Brandenburg DNotZ 1997, 248, 249; OLG Oldenburg NdsRpfl.
  • OLG Düsseldorf, 03.08.2006 - 10 W 33/06

    Zur Reichweite des Zitiergebots des § 154 Abs. 2 KostO

    Dem Kostenschuldner müsse die Möglichkeit eröffnet werden, zu prüfen, aufgrund welcher gesetzlichen Bestimmungen er zur Zahlung verpflichtet sei (vgl. Senatsbeschluss vom 28.09.2000 - 10 W 54/00, MDR 2001, 175f mwN).
  • BayObLG, 22.12.2003 - 3Z BR 226/03

    Voraussetzungen für die verjährungsunterbrechende Wirkung einer

    Nach herrschender Auffassung in Rechtsprechung und Literatur kommt eine Verjährungsunterbrechung allerdings nur dann in Frage, wenn die Kosten durch eine § 154 KostO entsprechende Rechnung bereits eingefordert sind oder die der Verjährungsunterbrechung dienende Kostenrechnung dieser Vorschrift entspricht (KG DNotZ 1962, 428/431; OLG Hamm DNotZ 1990, 318/319; OLG Düsseldorf NJW-RR 2002, 216 = RNotZ 2001, 174; OLG Schleswig, Beschluss vom 12.9.1995, 9 W 108/95, Leitsatz 1 - Juris-Dokument; LG Osnabrück Nds.Rpfl. 2003, 43; Korintenberg/Bengel/ Tiedtke KostO 15.Aufl. § 143 Rn.7; Göttlich/ Mümmler KostO 14.Aufl. Stichwort: Verjährung der Notarkosten Anm. Nr. 2.3).

    Über den Gesetzeswortlaut hinaus sind dabei nicht nur Vorschüsse i.S.d. § 8 KostO anzusetzen, sondern alle Zahlungen, die ein Notar im Rahmen der in Rechnung gestellten Beurkundung erhalten hat (OLG Hamm JurBüro 1971, 354/355; OLG Düsseldorf NJW-RR 2002, 216; Rohs/Wedewer KostO 3.Aufl. § 154 Rn.15).

  • KG, 30.10.2003 - 1 W 215/03

    Notarkosten: Vorlage an den BGH bezüglich der Frage der Verjährung der

    Ein Verstoß gegen Treu und Glauben liegt insoweit bereits dann vor, wenn der Verpflichtete den Berechtigten nach objektiven Maßstäben zurechenbar von der rechtzeitigen Unterbrechung der Verjährung abgehalten hat; eines absichtlichen Handelns des Schuldners bedarf es nicht (vgl. BGH NJW 2002, 3110, 3111; RGZ 115, 135, 137 f.; BayObLG, JurBüro, 1970, 331, 336; Senat, Rpfleger 2003, a.a.O.; OLG Frankfurt, MittBayNot 2002, 412; OLG Düsseldorf, RNotZ 2001, 174; 176; OLG Hamm, Rpfleger 1962, 26, 27).
  • KG, 15.07.2005 - 9 W 206/04

    Vorlage einer weiteren Beschwerde gegen eine Notarkostenberechnung zum BGH:

    Nach der Rechtsprechung anderer Oberlandesgerichte (OLG Düsseldorf MDR 1958, 527 und OLGR 2001, 146, 150; OLG Hamm DNotZ 1990, 318, 319; OLG Schleswig, Beschluss vom 12.9.1995 - 9 W 108/95; BayObLG BayObLGR 2004, 183) sollen Zahlungsaufforderung und Stundung im Sinne von § 17 Abs. 3 Satz 2 KostO jedoch eine wirksame Kostenberechnung voraussetzen.
  • OLG München, 03.11.2005 - 32 Wx 111/05

    Konkrete Angabe der Kostenvorschrift für Auslagen in Notarrechnung -

    Hierauf hätte aber das Landgericht hinweisen und dem Notar Gelegenheit geben müssen, eine ordnungsgemäße Rechnung nachzureichen (so auch OLG Düsseldorf Beschluss vom 28. September 2000, Az: 10 W 54/00 = MDR 2001, 175).
  • KG, 23.09.2003 - 1 W 103/01

    Notarkosten: Verjährungsfrist nach Zustellung der vollstreckbaren Ausfertigung

  • OLG Düsseldorf, 22.01.2004 - 10 W 107/03

    Verjährungsunterbrechung bei Kostenforderungen

  • OLG Frankfurt, 12.01.2015 - 20 W 109/13

    Notwendige Angaben in der Kostenberechnung eines Notars

  • LG Arnsberg, 10.03.2003 - 2 T 44/02

    Unwirksamkeit einer nicht dem Zitiergebot entsprechenden Kostenrechnung

  • OLG Koblenz, 21.05.2002 - Not 1/02

    Kostenrechnung bei zusammengesetztenWerten

  • LG Münster, 13.09.2021 - 11 O 59/20
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 19.07.2000 - 20 U 53/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,6729
OLG Hamm, 19.07.2000 - 20 U 53/99 (https://dejure.org/2000,6729)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19.07.2000 - 20 U 53/99 (https://dejure.org/2000,6729)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19. Juli 2000 - 20 U 53/99 (https://dejure.org/2000,6729)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Gerichtlicher Vergleich; Nebenintervenient; Kostenerstattungsanspruch; Beitrittserklärung; Bedingung; Widerrufsvergleich

  • Judicialis

    § 101 ZPO

  • rechtsportal.de

    ZPO § 101
    Kosten der Nebenintervention bei gerichtlichem Vergleich - unbedingte Beitrittserklärung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Essen - 16 O 30/98
  • OLG Hamm, 19.07.2000 - 20 U 53/99
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 23.01.1967 - III ZR 15/64
    Auszug aus OLG Hamm, 19.07.2000 - 20 U 53/99
    Sinn und Zweck der gesetzlichen Regelung ist es, den Streithelfer hinsichtlich der ihm entstandenen Kosten grundsätzlich genauso zu behandeln wie die von ihm unterstützte Hauptpartei gegenüber der gegnerischen Partei (BGH NJW 1967, 983; OLG Köln NJW-RR 1995, 1215).

    Ohne Zustimmung des Streithelfers können die Prozeßparteien seinen Kostenerstattungsanspruch nicht beschneiden (BGH NJW 1967, 983; OLG Köln JurBüro 1989, 102, 103; OLG München OLGZ 1992, 326, 328; MDR 1998, 989; Thomas/Putzo a.a.O. § 101 Rn. 4; Hartmann in Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 58. Aufl., § 101 Rn. 23; Zöller/Herget a.a.O. § 101 Rn. 8; Belz in Münchener Kommentar a.a.O. § 101. Rn. 30; Bork in Stein-Jonas a.a.O. § 101 Rn. 7 a.E.; Schneider MDR 1983, 801, 802; a.A. OLG München - 3. ZS NJW-RR 1995, 1403; OLG Frankfurt NJW 1912, 1866).

    Der in § 101 ZPO geregelte Kostenerstattungsanspruch des Streithelfers ist der prozessualen Disposition der Parteien entzogen (grundlegend BGH NJW 1967, 983; Senat AnwBl. 1985, 587; vgl. auch OLG Hamburg JurBüro 1997, 482; Belz in Münchener Kommentar a.a.O., § 101 Rn. 30; Schneider a.a.O.).

  • OLG München, 23.04.1998 - 28 W 1126/98
    Auszug aus OLG Hamm, 19.07.2000 - 20 U 53/99
    Diese kostenmäßige Gleichstellung des Streithelfers mit der vom ihm unterstützten Partei (sog. Grundsatz der Kostenparallelität) gilt nach h.M auch für den Fall, daß die Parteien einen Vergleich ohne Mitwirkung des Streithelfers abschließen (Senat AnWBl. 1985, 587; OLG Hamm 26. ZS MDR 1990, 252; OLG München OLGZ 1992, 326; MDR 1998, 989; Thomas/Putzo, ZPO, 22. Aufl., § 101 Rn 4; Zöller/Herget, ZPO, 21. Aufl., § 106 Rn. 6/10; Bork in Stein-Jonas, ZPO, 21. Aufl., § 101 Rn. 7; Schneider MDR 1983, 801).

    Ohne Zustimmung des Streithelfers können die Prozeßparteien seinen Kostenerstattungsanspruch nicht beschneiden (BGH NJW 1967, 983; OLG Köln JurBüro 1989, 102, 103; OLG München OLGZ 1992, 326, 328; MDR 1998, 989; Thomas/Putzo a.a.O. § 101 Rn. 4; Hartmann in Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 58. Aufl., § 101 Rn. 23; Zöller/Herget a.a.O. § 101 Rn. 8; Belz in Münchener Kommentar a.a.O. § 101. Rn. 30; Bork in Stein-Jonas a.a.O. § 101 Rn. 7 a.E.; Schneider MDR 1983, 801, 802; a.A. OLG München - 3. ZS NJW-RR 1995, 1403; OLG Frankfurt NJW 1912, 1866).

  • OLG München, 05.02.1992 - 25 U 3118/90
    Auszug aus OLG Hamm, 19.07.2000 - 20 U 53/99
    Diese kostenmäßige Gleichstellung des Streithelfers mit der vom ihm unterstützten Partei (sog. Grundsatz der Kostenparallelität) gilt nach h.M auch für den Fall, daß die Parteien einen Vergleich ohne Mitwirkung des Streithelfers abschließen (Senat AnWBl. 1985, 587; OLG Hamm 26. ZS MDR 1990, 252; OLG München OLGZ 1992, 326; MDR 1998, 989; Thomas/Putzo, ZPO, 22. Aufl., § 101 Rn 4; Zöller/Herget, ZPO, 21. Aufl., § 106 Rn. 6/10; Bork in Stein-Jonas, ZPO, 21. Aufl., § 101 Rn. 7; Schneider MDR 1983, 801).

    Ohne Zustimmung des Streithelfers können die Prozeßparteien seinen Kostenerstattungsanspruch nicht beschneiden (BGH NJW 1967, 983; OLG Köln JurBüro 1989, 102, 103; OLG München OLGZ 1992, 326, 328; MDR 1998, 989; Thomas/Putzo a.a.O. § 101 Rn. 4; Hartmann in Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 58. Aufl., § 101 Rn. 23; Zöller/Herget a.a.O. § 101 Rn. 8; Belz in Münchener Kommentar a.a.O. § 101. Rn. 30; Bork in Stein-Jonas a.a.O. § 101 Rn. 7 a.E.; Schneider MDR 1983, 801, 802; a.A. OLG München - 3. ZS NJW-RR 1995, 1403; OLG Frankfurt NJW 1912, 1866).

  • BGH, 11.11.1960 - V ZR 47/55
    Auszug aus OLG Hamm, 19.07.2000 - 20 U 53/99
    Die in § 101 Abs. 1 ZPO enthaltene Verweisung auf § 98 ZPO ist so zu verstehen, daß "nicht nur im Fall des Eingreifens dieser Regel, sondern überhaupt, wenn im Vergleichswege der Gegner der Hauptpartei die Kosten des Rechtsstreits ganz oder teilweise übernimmt, diese Regelung auch zu Gunsten des Nebenintervenienten gelten soll" (BGH NJW 1961, 460, 461).
  • OLG Köln, 07.12.1994 - 13 U 142/94
    Auszug aus OLG Hamm, 19.07.2000 - 20 U 53/99
    Sinn und Zweck der gesetzlichen Regelung ist es, den Streithelfer hinsichtlich der ihm entstandenen Kosten grundsätzlich genauso zu behandeln wie die von ihm unterstützte Hauptpartei gegenüber der gegnerischen Partei (BGH NJW 1967, 983; OLG Köln NJW-RR 1995, 1215).
  • OLG München, 13.03.1995 - 3 U 1809/94
    Auszug aus OLG Hamm, 19.07.2000 - 20 U 53/99
    Ohne Zustimmung des Streithelfers können die Prozeßparteien seinen Kostenerstattungsanspruch nicht beschneiden (BGH NJW 1967, 983; OLG Köln JurBüro 1989, 102, 103; OLG München OLGZ 1992, 326, 328; MDR 1998, 989; Thomas/Putzo a.a.O. § 101 Rn. 4; Hartmann in Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 58. Aufl., § 101 Rn. 23; Zöller/Herget a.a.O. § 101 Rn. 8; Belz in Münchener Kommentar a.a.O. § 101. Rn. 30; Bork in Stein-Jonas a.a.O. § 101 Rn. 7 a.E.; Schneider MDR 1983, 801, 802; a.A. OLG München - 3. ZS NJW-RR 1995, 1403; OLG Frankfurt NJW 1912, 1866).
  • OLG Düsseldorf, 28.04.1966 - 6 U 182/65
    Auszug aus OLG Hamm, 19.07.2000 - 20 U 53/99
    Zweifelhaft ist jedoch, ob die Beschränkung der Streithilfe auf einen bloß quantitativen Teil eines Anspruchs (Streitgegenstandes) zulässig ist (bejahend: Thomas/Putzo a.a.O., § 66 Rn. 8; Zöller/Vollkommer a.a.O., § 66 Rn. 14; ablehnend: OLG Düsseldorf MDR 1966, 852 f; Schilken in Münchener Kommentar a.a.O., § 66 Rn. 20; Bork in Stein-Jonas a.a.O., 66 Rn. 11).
  • OLG Hamburg, 15.05.1997 - 12 U 6/96
    Auszug aus OLG Hamm, 19.07.2000 - 20 U 53/99
    Der in § 101 ZPO geregelte Kostenerstattungsanspruch des Streithelfers ist der prozessualen Disposition der Parteien entzogen (grundlegend BGH NJW 1967, 983; Senat AnwBl. 1985, 587; vgl. auch OLG Hamburg JurBüro 1997, 482; Belz in Münchener Kommentar a.a.O., § 101 Rn. 30; Schneider a.a.O.).
  • OLG Hamm, 22.12.1987 - 4 U 44/87
    Auszug aus OLG Hamm, 19.07.2000 - 20 U 53/99
    Der vereinzelt vertretenen Auffassung, daß in Fällen, in denen die Parteien einen Vergleich ohne Beteiligung des Streithelfers geschlossen und die Kosten der Streithilfe ausdrücklich in ihrer Vergleichsregelung ausgeklammert haben, die Kosten der Streithilfe analog § 91 a ZPO nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung des mutmaßlichen Prozeßausgangs aufzuteilen seien (OLG Hamm - 4 ZS MDR 1988, 325; OLG Saarbrücken, Kostenrechtsprechung, § 101 ZPO Nr. 1 mit zust. Anmerkung Tschischgale; OLG Schleswig SChlHA 1957, 34; OLG Stuttgart MDR 1974, 937 mit abl. Anmerkung Stürner; OLG Celle VersR 1979, 1155), vermag der Senat nicht beizutreten, weil sie nicht in Übereinstimmung mit dem sich aus § 101 ergebenden Grundsatz der Kostenparallelität, der die Angleichung an die Kostenverteilung zur Hauptsache vorschreibt, stellt.
  • OLG Hamm, 01.12.1989 - 26 U 163/88
    Auszug aus OLG Hamm, 19.07.2000 - 20 U 53/99
    Diese kostenmäßige Gleichstellung des Streithelfers mit der vom ihm unterstützten Partei (sog. Grundsatz der Kostenparallelität) gilt nach h.M auch für den Fall, daß die Parteien einen Vergleich ohne Mitwirkung des Streithelfers abschließen (Senat AnWBl. 1985, 587; OLG Hamm 26. ZS MDR 1990, 252; OLG München OLGZ 1992, 326; MDR 1998, 989; Thomas/Putzo, ZPO, 22. Aufl., § 101 Rn 4; Zöller/Herget, ZPO, 21. Aufl., § 106 Rn. 6/10; Bork in Stein-Jonas, ZPO, 21. Aufl., § 101 Rn. 7; Schneider MDR 1983, 801).
  • OLG Stuttgart, 09.04.1974 - 5 U 103/73
  • OLG Celle, 07.08.1979 - 4 U 174/78
  • BGH, 03.04.2003 - V ZB 44/02

    Kosten des Nebenintervenienten bei Aufhebung der Kosten gegeneinander

    Eine weitergehende Disposition über den gesetzlichen Kostenerstattungsanspruch des Nebenintervenienten steht den Hauptparteien nicht zu (OLG Hamm, OLGR 2001, 146, 147; OLG München, MDR 1998, 989; OLG Oldenburg, OLGR 1998, 310; Baumbach/Lauterbach/Hartmann, aaO., § 101 Rdnr. 23; MünchKomm/Belz: aaO., § 101 Rdnr. 30; Musielak/Wolst aaO., § 101 Rdnr. 7; Steiner aaO., § 101 Rdnr. 12; Bork in: Stein/Jonas, ZPO, Bd. 2, 21. Aufl. 1993/1994, § 101 Rdnr. 7).
  • OLG Hamm, 29.04.2021 - 18 W 4/20

    Sofortige Beschwerde gegen eine Kostenentscheidung; Verteilung von Kosten eines

    Danach ist der Kostenerstattungsanspruch des Streithelfers inhaltsgleich mit dem der von ihm unterstützen Partei; d.h. der Streithelfer steht der von ihm unterstützen Partei kostenmäßig gleich (vgl. BGH, Beschluss vom 05.09.2006, VI ZB 65/05, NJW 2006, 3498; Beschluss vom 19.12.2013, VII ZB 11/12, ZfBR 2014, 251; OLG Hamm, Beschluss vom 19.07.2000, 20 U 53/99, r+s 2001, 304).

    Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass es zu dem gleichen Ergebnis gekommen wäre, wenn die Parteien den Rechtsstreit durch einen Vergleich beendet hätten, an dem die Streithelfer nicht teilgenommen hätten; denn dann hätte sich der Kostenerstattungsanspruch gem. § 101 Abs. 1 ZPO ebenfalls nach der Kostentragungspflicht zwischen den Parteien gerichtet (vgl. BGH, Beschluss vom 04.02.2016, IX ZB 28/15, NJW 2016, 1893; Beschluss vom 19.12.2013, VII ZB 11/12, ZfBR 2014, 251; Beschluss vom 05.09.2006, VI ZB 65/05, NJW 2006, 3498; Beschluss vom 03.04.2003, V ZB 44/02, NJW 2003, 1948; OLG Hamm, Beschluss vom 19.07.2000, 20 U 53/99, r+s 2001, 304 m.w.N.).

  • OLG Nürnberg, 19.11.2002 - 4 W 3038/02

    Streithilfkosten bei Kostenaufhebung im Prozeßvergleich

    An dieser Rechtsfolge hält die herrschende Meinung selbst dann fest, wenn die Parteien im Vergleich einen Kostenerstattungs-Anspruch des Streithelfers ohne dessen Zustimmung ausdrücklich ausgeklammert oder gar ausgeschlossen haben (BGH NJW 1967, 983; OLG München - 28. Zivilsenat -, MDR 1998, 989; OLG Hamm, OLG-Report 2001, 146 m.w.N.; OLG Celle, NJW-RR 2002, 140; Musielak-Wolst, aaO., Rn7).

    Fehlt - wie hier - eine solche Einwilligung und genehmigt der Streithelfer die zu seinem Nachteil abweichende Vereinbarung auch nicht nachträglich, so ist sie als Vertrag zu Lasten Dritter unwirksam (BGH NJW 1967, 983; 1961, 460; Senat, JurBüro 2001, 263 = MDR 2001, 415; OLG Hamm, OLG-Report 2001, 146; je m.w.N.; Musielak-Wolst, aaO., § 101 Rn 7; Zöller-Herget, aaO., § 101 Rn 8).

  • OLG München, 02.03.2011 - 28 U 4209/10

    Nebenintervention: Wirksamkeit eines Beitritts bei beiden Parteien

    6 Auch in der Rechtsprechung und im Schrifttum wird ein Beitritt auf beiden Seiten als unzulässig angesehen (so z. B. KG vom 15.2.99 - 25 W 6893/98, NJW-RR 2000, 780; OLG Hamm vom 19.7.2000 - 20 U 53/99, OLGR Hamm 2001, 146; Zöller, ZPO, 28. Aufl., § 66 Rn. 14; Baumbach/Lauterbach, ZPO, 69. Aufl., § 70 Nr. 7).
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Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 11.01.2001 - 2 UF 172/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,7699
OLG Bamberg, 11.01.2001 - 2 UF 172/00 (https://dejure.org/2001,7699)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 11.01.2001 - 2 UF 172/00 (https://dejure.org/2001,7699)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 11. Januar 2001 - 2 UF 172/00 (https://dejure.org/2001,7699)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Nachehelicher Unterhalt; Unterhaltsanspruch; Trennungsunterhalt; Aufstockungsunterhalt; Alter; Erwerbstätigkeit; Scheidung; Altersvorsorge; Einkommen

  • Judicialis

    ZPO § 543 Abs. 1; ; ZPO § ... 511; ; ZPO § 516; ; ZPO § 518; ; ZPO § 519; ; ZPO § 287; ; ZPO § 91 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; ZPO § 713; ; BGB § 1571; ; BGB § 1573 Abs. 1; ; BGB § 1573 Abs. 2; ; BGB § 1578 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    BGB § 1571 § 1573 Abs. 1
    Zum Unterhaltsanspruch einer 43-jährigen Volljuristin ohne Berufserfahrung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Verpflichtung zur Erwerbstätigkeit auch bei guten finanziellen Verhältnissen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2002, 101 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 05.04.2000 - XII ZR 96/98

    Berücksichtigung des Wohnvorteils bei der Bemessung nachehelichen Unterhalts

    Auszug aus OLG Bamberg, 11.01.2001 - 2 UF 172/00
    Bei der Ermittlung des Wohnwertes sind auch beim nachehelichen Unterhalt nicht nur die Zinsaufwendungen, sondern auch die Tilgungsleistungen zu berücksichtigen (BGH FamRZ 2000, 952).
  • BGH, 03.02.1999 - XII ZR 146/97

    Erwerbsobliegenheit eines Unterhaltsberechtigten vor Vollendung des 65.

    Auszug aus OLG Bamberg, 11.01.2001 - 2 UF 172/00
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (FamRZ 1999, 708) kann allgemein ein Fall des § 1571 BGB erst ab dem 65. Lebensjahr angenommen werden.
  • OLG Karlsruhe, 04.03.1999 - 2 UF 225/98
    Auszug aus OLG Bamberg, 11.01.2001 - 2 UF 172/00
    Im Trennungsunterhaltsverfahren (OLG Bamberg; Az. 2 UF 225/98) hat sie im Schriftsatz vom 9. Oktober 1997 ausführen lassen, dass sie bereits diverse Gespräche über die Errichtung einer Anwaltskanzlei geführt habe und die Voraussetzungen für deren Gründung geschaffen haben werde, wenn der gemeinsame Sohn S1 das Abitur abgelegt habe (Mitte 2000).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 27.01.2000 - 7 U 123/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,7516
OLG Köln, 27.01.2000 - 7 U 123/98 (https://dejure.org/2000,7516)
OLG Köln, Entscheidung vom 27.01.2000 - 7 U 123/98 (https://dejure.org/2000,7516)
OLG Köln, Entscheidung vom 27. Januar 2000 - 7 U 123/98 (https://dejure.org/2000,7516)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    BauO § 6; ; BauO § 6 Abs. 6; ; BauO § 6 Abs. 2 S. 2; ; BauO § 6 Abs. 6 S. 1; ; BauNVO § ... 15; ; BGB § 839; ; BGB § 254; ; VwVfG § 48 Abs. 2 S. 3; ; OBG § 40; ; OBG § 39; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    Amtshaftung für zu Unrecht erteilte Baugenehmigung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 27.05.1963 - III ZR 48/62

    Prüfingenieur für Baustatik

    Auszug aus OLG Köln, 27.01.2000 - 7 U 123/98
    In der Rechtsprechung ist seit langem anerkannt, dass der Schutzzweck der im Baugenehmigungsverfahren wahrzunehmenden Amtspflichten nicht dahingeht, den Bauherrn vor allen denkbaren wirtschaftlichen Nachteilen zu bewahren, die ihn bei der Verwirklichung seines Bauvorhabens treffen können (BGHZ 39, 358, 364; BGHZ 109, 380, 394).

    Das Baugenehmigungsverfahren ist insbesondere nicht dazu bestimmt, dem Bauherrn die Verantwortung für die einwandfreie Durchführung und Durchführbarkeit seines Bauvorhabens abzunehmen (BGHZ 39, 358, 365; NVwZ 1995, 620, 622).

    Die Prüfung dieser Aspekte dient aber nicht dem Zweck, den Bauherrn davor zu bewahren, dass er im Vertrauen auf die ihm erteilte Genehmigung Dispositionen trifft, die sich später als schadensträchtig erweisen (BGHZ 39, 358, 365; NVwZ 1995, 620, 622; NVwZ-RR 1997, 675).

  • BGH, 16.01.1997 - III ZR 117/95

    Schadensersatzprozeß wegen des Kernkraftwerks Mülheim-Kärlich geht in eine

    Auszug aus OLG Köln, 27.01.2000 - 7 U 123/98
    Demgegenüber würdigt die neuere Rechtsprechung das Verhalten des Bauherrn, der leichtfertig auf die Rechtmäßigkeit einer später aufgehobenen Genehmigung (oder auf die Richtigkeit einer zur Frage der Bebaubarkeit erteilten positiven Auskunft) vertraut hat, nicht mehr - nur - nach § 254 BGB, sondern unter dem Gesichtspunkt des Schutzbereichs der verletzten Amtspflicht (BGHZ 117, 83, 90; 134, 268, 283 ff.).

    Ein Verwaltungsakt, der mit einem "Makel" i.S.d. § 48 Abs. 2 S. 3 VwVfG behaftet ist, soll als Vertrauensgrundlage für den Begünstigten regelmäßig ausscheiden, und zwar unabhängig davon, ob und inwieweit der Verwaltungsakt mit der Anordnung der sofortigen Vollziehung versehen worden ist (BGHZ 134, 268, 285).

  • BGH, 01.12.1994 - III ZR 33/94

    Schutzzweck der Amtspflicht der Bauaufsichtsbehörde zur Sicherstellung der

    Auszug aus OLG Köln, 27.01.2000 - 7 U 123/98
    Das Baugenehmigungsverfahren ist insbesondere nicht dazu bestimmt, dem Bauherrn die Verantwortung für die einwandfreie Durchführung und Durchführbarkeit seines Bauvorhabens abzunehmen (BGHZ 39, 358, 365; NVwZ 1995, 620, 622).

    Die Prüfung dieser Aspekte dient aber nicht dem Zweck, den Bauherrn davor zu bewahren, dass er im Vertrauen auf die ihm erteilte Genehmigung Dispositionen trifft, die sich später als schadensträchtig erweisen (BGHZ 39, 358, 365; NVwZ 1995, 620, 622; NVwZ-RR 1997, 675).

  • BGH, 12.06.1975 - III ZR 34/73

    Verfahrensrecht - Revision gegen Grundurteil; Mitverschulden eines Bauherrn

    Auszug aus OLG Köln, 27.01.2000 - 7 U 123/98
    Das Handeln auf eigene Gefahr, das sich der Bauherr in solchen Fällen mit anspruchsmindernder oder anspruchsausschließender Wirkung anrechnen lassen muss, hat die Rechtsprechung in der Vergangenheit stets unter dem Blickwinkel des Mitverschuldens gem. § 254 BGB gewürdigt (BGH, NJW 1975, 1968, 1969; 1985, 265 und 1692, 1693).

    In der Rechtsprechung ist die Eigenverantwortung, die Gewerbetreibenden aufgrund ihrer Sachkunde für die Prüfung der spezifisch gewerblichen Aspekte eines Bauvorhabens obliegt, wiederholt betont worden (BGH NJW 1969, 234, 235; 1975, 1968, 1969).

  • BGH, 16.01.1992 - III ZR 18/90

    Kein Schadensersatz bei falscher Behördenauskunft

    Auszug aus OLG Köln, 27.01.2000 - 7 U 123/98
    Demgegenüber würdigt die neuere Rechtsprechung das Verhalten des Bauherrn, der leichtfertig auf die Rechtmäßigkeit einer später aufgehobenen Genehmigung (oder auf die Richtigkeit einer zur Frage der Bebaubarkeit erteilten positiven Auskunft) vertraut hat, nicht mehr - nur - nach § 254 BGB, sondern unter dem Gesichtspunkt des Schutzbereichs der verletzten Amtspflicht (BGHZ 117, 83, 90; 134, 268, 283 ff.).
  • BGH, 06.05.1993 - III ZR 2/92

    Drittschutz bei Erteilung positiver Bauvorbescheide - Verjährung des

    Auszug aus OLG Köln, 27.01.2000 - 7 U 123/98
    Es ist anerkannt, dass das Tatbestandsmerkmal "Maßnahme" i.S.d. § 39 OBG die Schutzpflichten der Behörde und den Kreis der geschützten Personen in gleicher Weise begrenzt wie die Figur des "Dritten" i.S.d. § 839 BGB (BGHZ 122, 317, 321).
  • BGH, 21.12.1989 - III ZR 118/88

    Wann haftet die Gemeinde für die Überplanung kontaminierter Grundstücke?

    Auszug aus OLG Köln, 27.01.2000 - 7 U 123/98
    In der Rechtsprechung ist seit langem anerkannt, dass der Schutzzweck der im Baugenehmigungsverfahren wahrzunehmenden Amtspflichten nicht dahingeht, den Bauherrn vor allen denkbaren wirtschaftlichen Nachteilen zu bewahren, die ihn bei der Verwirklichung seines Bauvorhabens treffen können (BGHZ 39, 358, 364; BGHZ 109, 380, 394).
  • BGH, 30.07.1997 - III ZR 166/96

    Drittbezogenheit von Amtspflichten der Bauaufsichtsbehörde im

    Auszug aus OLG Köln, 27.01.2000 - 7 U 123/98
    Die Prüfung dieser Aspekte dient aber nicht dem Zweck, den Bauherrn davor zu bewahren, dass er im Vertrauen auf die ihm erteilte Genehmigung Dispositionen trifft, die sich später als schadensträchtig erweisen (BGHZ 39, 358, 365; NVwZ 1995, 620, 622; NVwZ-RR 1997, 675).
  • BGH, 25.11.1968 - III ZR 73/67

    Pflicht der Baugenehmigungsbehörden zur Nichtgenehmigung gewerblicher, das Wohnen

    Auszug aus OLG Köln, 27.01.2000 - 7 U 123/98
    In der Rechtsprechung ist die Eigenverantwortung, die Gewerbetreibenden aufgrund ihrer Sachkunde für die Prüfung der spezifisch gewerblichen Aspekte eines Bauvorhabens obliegt, wiederholt betont worden (BGH NJW 1969, 234, 235; 1975, 1968, 1969).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 13.12.2000 - 16 W 47/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,11472
OLG Frankfurt, 13.12.2000 - 16 W 47/00 (https://dejure.org/2000,11472)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13.12.2000 - 16 W 47/00 (https://dejure.org/2000,11472)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13. Dezember 2000 - 16 W 47/00 (https://dejure.org/2000,11472)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Befangenheit des Richters; Frist; Verjährungseinrede; Ablehnungsgesuch; Besorgnis der Befangenheit

  • Judicialis

    BGB § 326; ; BGB § 558; ; ZPO § 42 Abs. 2; ; ZPO § 139; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 3

  • rechtsportal.de

    Besorgnis der Befangenheit - Hinweis auf Verjährungsfrist

  • rechtsportal.de

    Befangenheit des Richters; Frist; Verjährungseinrede; Ablehnungsgesuch; Besorgnis der Befangenheit

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Köln, 23.10.1989 - 2 W 186/89

    Wandlungseinrede beim Kauf einer Spülmaschine; Hinweispflicht des Richters im

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.12.2000 - 16 W 47/00
    Anders ist es nur, wenn der Richter die Partei regelrecht bedrängt, das Einrederecht auszuüben, oder ihr einen entsprechenden Ratschlag gibt (Feiber, a.a.O.; vgl. auch BGH a.a.O.; OLG Köln, NJW-RR 1990, 192; Stein/Jonas/Bork, a.a.O., Rn. 11, Fußnote 58; Baumbach- Lauterbach-Albers-Hartmann, ZPO, 59. Auf!., § 42, Rn. 38, 39).
  • OLG Bremen, 07.11.1985 - 4 W 67/85

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.12.2000 - 16 W 47/00
    Während früher überwiegend die Auffassung vertreten wurde, aus der maßgeblichen Sicht der Partei gebe ein richterlicher Hinweis auf die Möglichkeit, die Verjährungseinrede zu erheben, in der Regel einen auch objektiv vernünftigen Grund zu der Befürchtung, der Richter mache sich zum Sachwalter der Gegenpartei und wolle sie begünstigen, was insbesondere dann zu gelten habe, wenn die Gegenpartei anwaltlich vertreten und damit rechtlich schon beraten sei (so etwa OLG Bremen, NJW 1986, 999; OLG Hamburg, NJW 1984, 2710), wird die Problematik heute differenzierter gesehen.
  • OLG Hamburg, 03.05.1984 - 7 W 28/84
    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.12.2000 - 16 W 47/00
    Während früher überwiegend die Auffassung vertreten wurde, aus der maßgeblichen Sicht der Partei gebe ein richterlicher Hinweis auf die Möglichkeit, die Verjährungseinrede zu erheben, in der Regel einen auch objektiv vernünftigen Grund zu der Befürchtung, der Richter mache sich zum Sachwalter der Gegenpartei und wolle sie begünstigen, was insbesondere dann zu gelten habe, wenn die Gegenpartei anwaltlich vertreten und damit rechtlich schon beraten sei (so etwa OLG Bremen, NJW 1986, 999; OLG Hamburg, NJW 1984, 2710), wird die Problematik heute differenzierter gesehen.
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 03.05.2000 - 7 U 54/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,12809
OLG Brandenburg, 03.05.2000 - 7 U 54/99 (https://dejure.org/2000,12809)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 03.05.2000 - 7 U 54/99 (https://dejure.org/2000,12809)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 03. Mai 2000 - 7 U 54/99 (https://dejure.org/2000,12809)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Begriff der "modifizierten Ausfallbürgschaft"; Zustandekommen eines Bürgschaftsvertrages durch schlüssiges Handel; Sittenwidrigkeit des Bürgschaftsvertrages im Falle einer dem Gläubiger zurechenbaren erheblichen wirtschaftlichen Überforderung des Bürgen; Begriff der ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    GO -Brandenburg § 86 Abs. 1, 2; BGB § 765
    Bestellung einer Bürgschaft durch eine Gemeinde

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 21.12.2000 - 15 WF 182/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,11528
OLG Schleswig, 21.12.2000 - 15 WF 182/00 (https://dejure.org/2000,11528)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 21.12.2000 - 15 WF 182/00 (https://dejure.org/2000,11528)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 21. Dezember 2000 - 15 WF 182/00 (https://dejure.org/2000,11528)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsanwalt; EU-Bürger; Anwaltsgebühr; Erstattungsfähigkeit; Mehrwertsteuer

  • Judicialis

    UStG § 91; ; ZPO § 1; ; ZPO § 3 a III Satz 3

  • rechtsportal.de

    Erstattung der Mehrwertsteuer auf Anwaltsgebühr - Prozessführung für EU-Partei - kein Auftreten als Unternehmer

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Kiel - 52 F 127/97
  • OLG Schleswig, 21.12.2000 - 15 WF 182/00
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Düsseldorf, 19.01.1993 - 10 W 76/92

    Kostenentscheidung; Rechtsanwalt; Prozeßin Deutschland; Prozeßpartei aus

    Auszug aus OLG Schleswig, 21.12.2000 - 15 WF 182/00
    Eine Ausnahme kann aber gelten, wenn die Partei im EG-Ausland wohnt und nicht als Unternehmer auftritt (OLG Düsseldorf NJW-RR 1993, 704; Hartmann, Kommentar zu Kostengesetzen, 29. Aufl., Rn. 24 zu § 25 BRAGO).
  • OLG Koblenz, 22.05.1990 - 14 W 262/90

    Italienische Firma; Zuziehung eines deutschen Korrespondenzanwalts;

    Auszug aus OLG Schleswig, 21.12.2000 - 15 WF 182/00
    Diese Entscheidung steht nicht im Widerspruch zu anderen veröffentlichten Entscheidungen, z. B. war in der Entscheidung OLG Schleswig JurBüro 1995, 198, der Empfänger der anwaltlichen Leistung eine juristische Person im Ausland, also ein Unternehmen; im Fall OLG Koblenz JurBüro 1991, 245, war der Empfänger der anwaltlichen Leistungen eine italienische Firma, die im Bundesgebiet keine Betriebsstätte hatte und im Fall LG Frankfurt a. M. AnwBl. 1986, 406, eine Partei, die außerhalb der EG wohnte.
  • OLG Schleswig, 09.12.1994 - 9 W 204/94
    Auszug aus OLG Schleswig, 21.12.2000 - 15 WF 182/00
    Diese Entscheidung steht nicht im Widerspruch zu anderen veröffentlichten Entscheidungen, z. B. war in der Entscheidung OLG Schleswig JurBüro 1995, 198, der Empfänger der anwaltlichen Leistung eine juristische Person im Ausland, also ein Unternehmen; im Fall OLG Koblenz JurBüro 1991, 245, war der Empfänger der anwaltlichen Leistungen eine italienische Firma, die im Bundesgebiet keine Betriebsstätte hatte und im Fall LG Frankfurt a. M. AnwBl. 1986, 406, eine Partei, die außerhalb der EG wohnte.
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 16.06.2000 - 14 U 180/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,19617
OLG Schleswig, 16.06.2000 - 14 U 180/99 (https://dejure.org/2000,19617)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 16.06.2000 - 14 U 180/99 (https://dejure.org/2000,19617)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 16. Juni 2000 - 14 U 180/99 (https://dejure.org/2000,19617)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    ZPO § 709 S. 1 § 767
    Höhe der Sicherheitsleistung bei Obsiegen mit einer Vollstreckungsgegenklage

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Schleswig, 02.06.2000 - 14 UF 180/99

    Vollstreckungsabwehrklage - Höhe der Sicherheitsleistung

    SchlHOLG, 14. ZS, Teilurteil vom 02. Juni 2000, - 14 U 180/99 -.

    14 U 180/99 2 O 104/99 LG Itzehoe.

  • LG München I, 23.07.2008 - 21 O 12767/07

    Schadensersatz im Zusammenhang mit einer Filmproduktion: Anspruch gegenüber einem

    Der Wert der Forderung, wegen der die Beklagte im Verfahren 21 O 24/06 nicht mehr vollstrecken kann, war dabei in die von der Klägerin zu leistende Sicherheit einzubeziehen (vgl. OLG Schleswig OLGR 2001, 146;Lackmann, a.a.O., § 767 Rn. 45).
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Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 04.01.2000 - 7 UF 137/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,16575
OLG Bamberg, 04.01.2000 - 7 UF 137/99 (https://dejure.org/2000,16575)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 04.01.2000 - 7 UF 137/99 (https://dejure.org/2000,16575)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 04. Januar 2000 - 7 UF 137/99 (https://dejure.org/2000,16575)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    FGG § 4 § 36 § 43 § 64 Abs. 3 S. 2; BGB § 11
    Zum Wohnsitz von Kindern

Papierfundstellen

  • FamRZ 2001, 777
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Bamberg, 12.01.2005 - 2 UF 9/05

    Zum Rechtsmittel gegen die Anordnung einer Ergänzungspflegschaft durch das

    Gemäß § 621 Abs. 2 Satz 2 ZPO i.V.m. §§ 64 Abs. 3 Satz 2, 37 Abs. 1 Satz 2, 36 Abs. 1 FGG ist örtlich zuständig das Familiengericht, in dessen Bezirk der Minderjährige zu dem Zeitpunkt, in dem die Sache anhängig wird, seinen Wohnsitz hat (BGH FamRZ 1994, 299; OLG Bamberg FamRZ 2001, 777).
  • OLG Karlsruhe, 07.05.2009 - 16 WF 61/09

    Zuständiges Gericht bei Doppelwohnsitz eines Kindes

    Soweit in der Rechtsprechung demgegenüber teilweise (BGH NJW-RR 1992, 258; OLG Bamberg FamRZ 2001, 777) auf das erste Tätigwerden in der Sache nach § 4 FGG abgestellt wird, übersieht dies, dass die Anwendung von § 4 FGG in isolierten Sorgerechtsverfahren nach § 621 a Abs. 1 S. 2 ZPO ausdrücklich ausgeschlossen ist.
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